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   OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09   

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https://dejure.org/2009,4144
OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09 (https://dejure.org/2009,4144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.11.2009 - 2 WF 211/09 (https://dejure.org/2009,4144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. November 2009 - 2 WF 211/09 (https://dejure.org/2009,4144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 111 Nr. 6, 76 Abs. 2, 78 Abs. 2 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts i.R.v. bewilligter Verfahrenskostenhilfe im Gewaltschutzverfahren

  • Judicialis

    FamFG § 76 Abs. 2; ; FamFG § 78 Abs. 2; ; FamFG § 111 Nr. 6; ; ZPO § 568 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen bewilligter Verfahrenskostenhilfe im Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 541
  • NZM 2010, 215
  • FamRZ 2010, 579
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.07.2003 - IXa ZB 124/03

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09
    Vielmehr kommt es auch (subjektiv) darauf an, ob Parteien und Beteiligte nach ihrer Vorbildung, geistigen Befähigung, Schreib- und Redegewandtheit in der Lage sind, ihr Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich oder mündlich ausreichend und ohne Gefahr einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung darzustellen (BVerfG a.a.O.; BGH FamRZ 2003, 1547 und 1921).
  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09
    Bei der Frage der Erforderlichkeit einer Beiordnung ist zu beachten, dass Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG eine weitgehende Angleichung von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (BVerfG FamRZ 2004, 1013).
  • BVerfG, 18.12.2001 - 1 BvR 391/01

    Verletzung der Garantie des effektiven sozialen Rechtsschutzes und des Prinzips

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09
    Eine Beiordnung wird daher regelmäßig dann geboten sein, wenn auch eine bemittelte Partei vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG FamRZ 2002, 531 und NJW-RR 2007, 1713).
  • BVerfG, 22.06.2007 - 1 BvR 681/07

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.11.2009 - 2 WF 211/09
    Eine Beiordnung wird daher regelmäßig dann geboten sein, wenn auch eine bemittelte Partei vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (BVerfG FamRZ 2002, 531 und NJW-RR 2007, 1713).
  • BGH, 23.06.2010 - XII ZB 232/09

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Rahmen der bewilligten Verfahrenskostenhilfe in

    Unter Berücksichtigung des Einzelfalles sei deswegen auch auf der Grundlage der gesetzlichen Neuregelung durch das FamFG von Bedeutung, in wieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage sei, seine Rechte und Interessen im Verfahren durchzusetzen, insbesondere, ob er in der Lage sei, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Bremen - 4 WF 47/10 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 10 WF 91/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Hamburg - 12 WF 254/09 - veröffentlicht bei juris; OLG Zweibrücken NJW 2010, 1212, 1213; OLG Celle FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken FamRZ 2010, 579, 580; Bahrenfuss/Wittenstein FamFG § 78 Rdn. 5 f.; Keidel/Zimmermann FamFG § 78 Rdn. 4; FamVerf/Gutjahr 2. Aufl. § 2 Rdn. 72 ff.; Musielak/Borth FamFG § 78 Rdn. 4).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2010 - 10 WF 40/10

    Beurteilung des Vorliegens einer Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage für

    Dies wird teilweise allein nach objektiven Kriterien, dem Umfang und der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage, beurteilt, teilweise werden insoweit auch subjektive Gründe, die Möglichkeit und Gewandtheit des Beteiligten, seine Rechte wahrzunehmen, herangezogen (vgl. dazu OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Keidel/ Zimmermann, a.a.O., § 78 , Rz. 4 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 121 Abs. 2 ZPO , BVerfG NJW-RR 2007, 1713 ; OLG Düsseldorf, ZFE 2010, 69 und 70; FamVerf/Gutjahr, § 2, Rz. 75 unter Hinweis auf BGH, FamRZ 2009, 857 ; Götsche, a.a.O., S. 387).

    Damit ist die Antragstellerin überfordert, zumal die Rechtsantragsstelle die Antragstellerin nicht im gesamten Verfahren begleiten, sondern nur ihr Vorbringen aufnehmen kann (s. dazu auch OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541 ; Musielak/Borth, FamFG , § 78 , Rz. 4).

  • OLG Karlsruhe, 26.05.2010 - 16 WF 65/10

    Anwaltsbeiordnung im Gewaltschutzverfahren: Bedeutung subjektiver Kriterien bei

    Dabei spielten sowohl der Gesichtspunkt der Waffengleichheit, als auch subjektive Kriterien eine Rolle (Hanseatisches Oberlandesgericht, B. v. 07.04.2010, 4 WF 47/10 -juris-; OLG Celle, 17. Zivilsenat, FamRZ 2010, 582; OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 579; OLG Karlsruhe, 2. Zivilsenat, 2 WF 23/10, B. v. 23.04.2010-unveröffentlicht-; offengelassen OLG Karlsruhe, 20. Zivilsenat, 20 WF 26/10 B. v. 12.03.2010).
  • OLG Bremen, 07.04.2010 - 4 WF 47/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Verfahren vor den Familiengerichten

    Dies beurteilt sich nicht nur objektiv nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, sondern auch nach der subjektiven Fähigkeit des Beteiligten, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (BVerfG, FamRZ 2002, 531 und NJW-RR 2007, 1713; OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541; Bork/Jacoby/Schwab/Müther, FamFG, § 78 Rn. 3; Keidel/Zimmermann, FamFG, 16. Auflage, § 78 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 21.08.2014 - 5 WF 195/14

    Beiordnung eines Rechtsanwalts im Gewaltschutzverfahren

    Dabei sind sowohl der Gesichtspunkt der Waffengleichheit, der hier eine Beiordnung in der Tat nicht gebietet, als auch subjektive Kriterien von Bedeutung (OLG Saarbrücken MDR 2011, 1007; OLG Karlsruhe FamRZ 2010, 2003; OLG Brandenburg FamRZ 2010, 1689; OLG Zweibrücken, FamRZ 2010, 579).
  • OLG Zweibrücken, 28.12.2009 - 2 WF 237/09

    Umgangsrechtsverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Rechtsanwalts unter

    Dies entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben, nach denen eine mittellose Partei nicht schlechter gestellt werden darf als eine Partei, welche die Kosten des Rechtsstreits selbst aufbringen kann (BVerfG a.a.O.; so auch Senat, Beschluss vom 09. November 2009 - 2 WF 211/09 - und OLG Celle, Beschluss vom 11. November 2009 - 17 WF 131/09 -, jeweils zitiert nach juris; Keidel/Zimmermann, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Musielak/Borth, FamFG, § 78 Rdnr. 4; Bumiller/Haders, FamFG, § 78 Rdnr. 3; a.A. MüKo/Viefhues, FamFG, § 78 Rdnr. 4).
  • KG, 14.01.2010 - 19 WF 136/09

    Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen: Anwaltsbeiordnung aus persönlichen

    Mit dieser Regelung hat der Gesetzgeber die Anforderungen in den selbständigen Umgangs- und Sorgerechtsverfahren erhöht (OLG Düsseldorf Beschluss v. 10.12.2009 - II-8 WF 211/09 - Zöller/ Geimer, 28. Aufl., § 78 FamFG Rn 4 f.; Vogel FPR 2009, 381, 384; Götsche FamRZ 2009, 383, 386; a.A. OLG Zweibrücken Beschluss v. 9.11.2009 - 2 WF 211/09; OLG Celle Beschluss v. 11.11.2009 - 17 WF 131/09).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2011 - 9 WF 5/11

    Rechtsanwaltsbeiordnung in Gewaltschutzsachen

    Zu berücksichtigen ist deshalb auch, ob Beteiligte nach ihrer Vorbildung, geistigen Befähigung, Schreib- und Redegewandtheit in der Lage sind, ihr Rechtsanliegen dem Gericht schriftlich oder mündlich ausreichend und ohne Gefahr einer eigenen Rechtsbeeinträchtigung darzustellen (BVerfG, FamRZ 2002, 531 und NJW-RR 2007, 1713; BGH, Beschl. v. 23. Juni 2010, XII ZB 232/09, FamRZ 2010, 1427, m.w.N.; OLG Zweibrücken, NJW 2010, 541; Keidel/Zimmermann, FamFG, 16. Auflage, § 78 Rz. 4).
  • OLG Rostock, 23.12.2009 - 10 WF 248/09

    Verfahrenskostenhilfebewilligung unter Beiordnung eines Rechtsanwalts im

    Eine verfassungskonforme Auslegung ergibt daher, dass eine Beiordnung auch gemäß § 78 Abs. 2 FamFG regelmäßig dann geboten sein wird, wenn auch eine bemittelte Partei vernünftigerweise einen Rechtsanwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hätte (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9.11.2009, Az.: 2 WF 211/09, Rn. 7 [zitiert nach juris]).
  • OLG Schleswig, 07.05.2010 - 10 WF 78/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in selbständigen Kindschaftssachen

    Deshalb ist - unter Beachtung der Grundsätze der Berücksichtigung des Einzelfalles (BGH FamRZ 2009, 1857 ) - nach wie vor und damit auch im Rahmen des § 78 Abs. 2 FamFG von Bedeutung, inwieweit ein Beteiligter subjektiv in der Lage ist, seine Rechte und Interessen im Verfahren angemessen selbst zu vertreten, insbesondere, ob er in der Lage ist, sich mündlich und schriftlich auszudrücken (OLG Hamburg, Beschluss v. 23.03.2010 - 10 WF 91/09 - Quelle: Juris; OLG Celle, Beschluss vom 11.11.2009 - 17 WF 131/09 - m.w.N., Quelle: Juris; ebenso OLG Zweibrücken, Beschluss vom 9.11.2009 - 2 WF 211/09 - Quelle: Juris; Musielak/Borth, Familiengerichtliches Verfahren, 1. Auflage 2009, § 78 Rn 4; Bumiller/Harders, Freiwillige Gerichtsbarkeit FamFG, 9. Auflage 2009, § 78 Rn 2 ff).
  • OLG Hamburg, 27.12.2010 - 10 WF 148/10

    Beiordnung eines Rechtsanwalts in Sorgerechtsstreitigkeiten

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